Als
Gebrauchtsoftware bezeichnet man Software, die bereits einmal verwendet wurde und die nach ihrer Erstnutzung wieder im Handel ist. Im Zentrum steht hierbei weniger die Software selbst als vielmehr das Nutzungsrecht an einem Programm. Seit der Bundesgerichtshof (BGH) in einem richtungsweisenden Urteil im Jahr 2000 entschied, dass der Weiterverkauf von Software grundsätzlich nicht über Lizenzbedingungen von den Herstellern eingeschränkt werden kann, da der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz unabdingbar ist, ist der Verkauf von gebrauchter Software grundsätzlich rechtmäßig und der Markt offen für den professionellen Handel.
Überschüssige Software entsteht zum einen im Rahmen von Insolvenzen, Umstrukturierungen und dem Abbau von Arbeitsplätzen, aber auch durch Systemumstellungen, die Einführung einer neuen Software etc. Händler kaufen diese Software auf und bieten sie wiederum interessierten Unternehmen zum Kauf an. Laut Händlerangaben betragen die Einsparungen, die sich im Vergleich zur Neuware erzielen lassen, bis zu 50 Prozent. Unternehmen nutzen den Gebrauchtmarkt in der Regel, um die Lizenzen für eine bereits eingesetzte Software kostengünstig aufzustocken. Eine solche Nachlizenzierung betrifft insbesondere expandierende Unternehmen, die den Lizenzbestand entsprechend an den vergrößerten Mitarbeiterstab anpassen müssen.